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   OLG Hamm, 30.12.2014 - I-15 W 248/14   

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OLG Hamm, 30.12.2014 - I-15 W 248/14 (https://dejure.org/2014,54086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.12.2014 - I-15 W 248/14 (https://dejure.org/2014,54086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 (https://dejure.org/2014,54086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 31 VI 289/12
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - I-15 W 248/14

Papierfundstellen

  • ErbR 2016, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
    Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; OLG München NJW 2009, 1152).

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).

  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
    Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; OLG München NJW 2009, 1152).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen oder mehrere Erben einsetzen zu wollen (Palandt-Weidlich, BGB, § 2087 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 -, juris).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

    Dabei ist vornehmlich danach zu differenzieren, ob der Erblasser die Testamentsvollstreckung aus sachlichen Gründen der Nachlassabwicklung und/oder Nachlassverwaltung angeordnet hat - dafür kann Indiz sein, dass er zunächst die Testamentsvollstreckung und deren Aufgaben geregelt und erst danach die Person festgelegt hat - oder aber ob die Anordnung personenbezogen erfolgt ist, etwa mit Rücksicht auf die besondere Wertschätzung der Person des Testamentsvollstreckers (OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).

    Beide genannten Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung hier personenbezogen erfolgt ist (im Anschluss an OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).

  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
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